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Verwaltungseinteilung von Westpreußen

Die Verwaltungseinteilung Westpreußens

Zur Geschichte der Provinz Westpreußen

Die Ordenszeit

Der Deutsche Orden hatte das Land in Komtureibezirke eingeteilt. Größere Komtureien waren in Vogteien und Pflegeämter unterteilt. Diese entsprachen vielfach den Burgbezirken der pommerellischen Herzöge. Daneben gab es Wald- und Fischmeister, die für die großen Forste und das Fischereiwesen in der Ostsee und in den vielen Seen in Pommerellen zuständig waren. Die Gebiete wurden im Laufe der Jahre öfter geändert, Vogteien aus- und eingegliedert, auch Komtureien zusammengelegt.

Es gab folgende 22 Komtureien:

Nessau, gegenüber Thorn, wurde 1435 an Polen abgetreten; Thorn mit der Stadt Thorn; Birglau; Kulm; Papau; Leipe, später mit Schönsee vereinigt; Schönsee; Golau (Gollub); Graudenz; Engelsburg, wurde 1416 aufgehoben und teils mit Rehden, teils mit Dirschau verbunden; Roggenhausen, schon in der ersten Hälfte des 14. Jh. in Vogtei umgewandelt; Rehden; Vogteibezirk Brettchen (Brattian) und der Stadt Neumark; Strasburg; Christburg; Elbing; Marienburg; Danzig; Mewe; Schwetz; Tuchel, Schlochau.

Die polnische Zeit

Auf dem Reichstag zu Petrikau im Mai 1467 wurde das Land in die drei Wojewodschaften Pommerellen, Kulm und Marienburg eingeteilt. Die drei Woiwoden (palatini) waren die höchsten Beamten des Landes. Die Wojewodschaften (palatinate) wurden in Starosteibezirke unterteilt. Sie entsprachen im allgemeinen den Bezirken der Komtureien und Pflegeämter des Dt. Ordens und waren Staatseigentum geworden. Der Hauptmann oder Starost übte die Polizeigewalt in dem Verwaltungsbezirk aus. Diese beamteten Starosten sind nicht zu verwechseln mit den Besitzern solcher Staatsgüter, mit welchen keine Gerichtsbarkeit oder Polizeigewalt verbunden war. Diese Staatsgüter hießen Tenuten , ihre Inhaber eigentlich Tenutarien. Aber im Laufe der Zeit setzte sich auch für sie die Bezeichnung Starost durch.

Es gab 30 Starosteien im Preußen Königlichen Anteils:

In der Wojewodschaft Marienburg sieben:

Marienburg, Baarenhof, Tiegenhof, Christburg, Straszewo, Stuhm, Tolkemit.

In der Wojewodschaft Kulm vierzehn:

Brattian, Engelsburg, Gollub, Graudenz, Krotoschin, Lautenburg, Leipe (Lippinken), Lonkorrek, Schönfließ, Rehden, Roggenhausen, Schönsee, Strasburg, Zlotterie.

In der Wojewodschaft Pommerellen neunzehn:

Baldenburg, Berent, Bordzichow, Dirschau, Hammerstein, Jaschinitz, Kischau, Mewe, Mirchau, Neuenburg, Ossiek, Parchau, Putzig, Schlochau, Schöneck, Schwetz, Sobbowitz, Stargard, Tuchel.

Die preußische Zeit

Als zentrale Provinzial-Verwaltungsbehörde wurde am 13. November 1772 die

Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder

geschaffen. Ihr Verwaltungsbezirk bestand, da das Ermland mit der Königsberger Kammerverwaltung zusammengelegt wurde und der Netzedistrikt unter die gesonderte Verwaltung des Geheimen Finanzrats von Brenckenhoff gestellt wurde, lediglich aus der bisherigen Wojewodschaft Marienburg einschließlich Elbing aus der Wojewodschaft und dem Bistum Kulm und aus Pommerellen ohne Danzig und Thorn. Diese beiden Städte wurden der Kammer 1793 überwiesen. Am 29. Juli 1807 wurden auch die Teile des Netzebezirks, die nicht zum Herzogtum Warschau kamen, nämlich die Kreise Flatow und Deutsch-Krone, der Kammer in Marienwerder unterstellt.

Für den Netzebezirk wurde am 29. Juni 1775 die

Kriegs- und Domänenkammer-Deputation zu Bromberg

für die Bezirke diesseits und jenseits der Netze geschaffen. Bis auf die Kreise Flatow und Deutsch-Krone kam dieser Bezirk 1807 an das Herzogtum Warschau und 1815 an die Provinz Posen.

Die ausführenden Beamten dieser Behörden waren

· die Landräte auf dem Lande in den "Landrätlichen Kreisen"

· die Steuerräte in den steuerrätlichen Kreisen der Städte und

· die schlicht "Beamte" genannten Pächter der Domänen.

Die Landrätlichen Kreise

Zu den landrätlichen Kreisen gehörten nur die adligen Güter und Dörfer und die kölmischen Güter, nicht aber die Domänen, die geistlichen Besitzungen und die Städte. Sie waren also nicht flächenmäßig, sonder personenbezogen organisiert. Dem Landrat war ein Kreiseinnehmer beigegeben, der die Kontribution erhob und die Kreiskasse führte. Kontribution wurde in Preußen die für die Erhaltung des Heeres erhobene Grundsteuer auf dem Lande genannt.

Der Kammerbezirk Marienwerder wurde in sieben Landrätliche Kreise eingeteilt:

1. Der Kreis Marienburg umfaßte die vormalige Wojewodschaft gleichen Namens mit Ausnahme des zu Danzig gehörigen Gebietes

2. Der Kreis Kulm wurde durch den größeren westlichen Teil des Kulmer Landes gebildet

3. Der Kreis Michelau umfaßte den kleineren östlichen Teil des Kulmer Landes und die Landschaft Michelau

4. Der Kreis Konitz enthielt den oberen Teil von Pommerellen

5. Der Kreis Stargard wurde durch den mittleren Teil von Pommerellen gebildet

6. Der Kreis Dirschau umfaßte den unteren Teil von Pommerellen bis hin zur See

7. Der Kreis Marienwerder, bisher zu Ostpreußen gehörig, schob sich zwischen die Kreise Marienburg und Kulm bis an die Weichsel hin.

Die steuerrätlichen Kreise

Die Städte wurden zu Inspektionskreisen zusammengelegt, an deren Spitze ein Kriegs- und Steuerrat stand. Das hing zusammen mit der Verschiedenheit der Abgabenverhältnisse von Stadt und Land. In den Städten wurde die Akzise, auf dem Lande die Kontribution erhoben. Die Akzise war eine städtische Verbrauchssteuer auf Lebensmittel, Vieh und Handelsware, die am Stadttor wie ein Binnenzoll erhoben wurde. Dadurch wurden Stadt und Land wirtschaftlich getrennt. Die steuerrätlichen Kreise fielen mit einem oder zwei landrätlichen Kreisen zusammen, nämlich

1. die landrätlichen Kreise Marienwerder und Marienburg mit den Städten Marienwerder, Riesenburg, Garnsee, Freystadt, Bischofswerder, Deutsch-Eylau und Rosenberg; Marienburg, Neuteich, Stuhm, Christburg und Tolkemit.

2. die Kreise Kulm und Michelau mit den Städten Kulm, Graudenz, Kulmsee, Briesen, Rehden und Lessen; Strasburg, Gollub, Schönsee, Löbau, Neumark, Kauernik, Lautenburg und Gorzno.

3. die Kreise Dirschau und Stargard mit den Städten Stolzenberg (die vereinigten sogenannten Danziger Vorstädte Stolzenberg, Altschottland, Schidlitz und St. Albrecht), Dirschau, Putzig und Neustadt; Stargard, Mewe, Neuenburg, Schöneck und Berent.

4. der Kreis Konitz mit den Städten Konitz, Tuchel, Schwetz, Baldenburg, Hammerstein, Schlochau, Friedland und Landeck.

5. die Stadt Elbing wurde unmittelbar unter die Kammer in Marienwerder gestellt.

Die Domänenämter

Aus den ehemaligen Starosteien und den geistlichen Gütern wurden 1773 Domänenämter gebildet und in Generalpacht vergeben. Den Generalpächtern, Pachtamtleuten, schlechthin "Beamte" genannt, wurde das Verwaltungs- und Polizeiwesen in den Amtsdörfern und Grundstücken übertragen. Diese Ämter sind in ihrem Umfang und in ihrer Anzahl manchen Veränderungen unterworfen gewesen.

Zuerst wurden folgende Domänenämter eingerichtet:

1. in der ehemaligen Wojewodschaft Marienburg

Barenhof, Christhof, Marienburg, Straszewo, Stuhm, Tiegenhof, Tolkemit.

2. in Pommerellen

Baldenburg, Berent, Bordzichow, Dirschau, Hammerstein, Jaschienitz, Kischau, Mewe, Mirchau, Neuenburg, Ossiek, Parchau, Putzig, Schlochau, Schöneck, Schwetz, Stargard, Sobbowitz, Tuchel.

3. in Kulm-Michelau

Brattian, Engelsburg, Gollub, Graudenz, Krotoschin, Kowalewo oder Schönsee, Lautenburg, Lippinken, Lonkorrek, Przydworsz, Rehden, Roggenhausen, Strasburg, Zlotterie.

Später wurden Güter vom König angekauft und die Zusammensetzung bestehender Domänen geändert. Dadurch entstanden die Ämter

Brzezinken, Brück, Langfuhr-Neuschottland, Münsterwalde-Ostrowitt, Unislaw und Weishof. Auch die vormals ostpreußischen Ämter Marienwerder und Riesenburg gehörten zum Verwaltungsbezirk der Kammer Marienwerder.

Aus den geistlichen Gütern wurden folgende Domänen gebildet:

Czechoczin, Karthaus, Komorsz, Kulm, Kulmsee, Löbau, Oliva, Pelplin, Subkau, Zarnowitz oder Starszyn.

Die Reform von 1808

Die Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder wurde umbenannt in Westpreußische Regierung. Die bisherige Behörde dieses Namens wurde auf die Justizgeschäfte beschränkt und erhielt den Namen Oberlandesgericht.

Die Neubildung der Provinz im Jahre 1815

Die Provinz Westpreußen wurde in die zwei Regierungsbezirke Danzig und Marienwerder eingeteilt.

Am 1. April 1818 trat eine neue Kreiseinteilung in Kraft, der Wirkungskreis der Landräte wurde erweitert. Während die Landräte bisher nur für die adligen Güter zuständig waren, wurde nun die Zuständigkeit des Landrats für den ganzen Kreis und alle in seinen Grenzen liegenden Ortschaften endgültig eingeführt.

Der Regierungsbezirk Marienwerder zerfiel nun in 13 Kreise:

1. Deutsch-Krone     4. Konitz           7. Marienwerder     10. Schwetz            13. Thorn
2. Flatow 5. Kulm 8. Rosenberg 11. Strasburg
3. Graudenz 6. Löbau 9. Schlochau 12. Stuhm

Der Regierungsbezirk Danzig wurde 1818 in 8 Kreise eingeteilt:

1. Danziger Stadtkreis     3. Neustadt       5. Berent 7. Marienburg
2. Danziger Landkreis 4. Karthaus 6. Preußisch-Stargard         8. Elbing

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts traten größere Änderungen ein. Zunächst wurden 1875 aus dem bisherigen Kreise Konitz die neuen Kreise Konitz und Tuchel eingerichtet. Dann wurden 1887 einige neue Kreise gebildet und zwar

1. der Kreis Danziger Höhe aus Teilen des bisherigen Landkreises Danzig

2. der Kreis Danziger Niederung ebenfalls aus Teilen des bisherigen Landkreises Danzig

3. der Kreis Dirschau aus Teilen des bisherigen Kreises Preußisch-Stargard und des bisherigen Landkreises Danzig

4. der Kreis Neustadt und

5. der Kreis Putzig, beide aus dem bisherigen Kreise Neustadt

6. der Kreis Briesen aus Teilen der Kreise Kulm, Strasburg, Thorn und Graudenz.

Diese Einteilung der Regierungsbezirke und Kreise blieb bis zum 10. Januar 1920, dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages, bestehen. Durch den Versailler Vertrag wurde die Provinz Westpreußen zerschlagen und hat aufgehört, zu bestehen.

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Letzte Änderung: 08 - Mai -98 (hc)

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